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SINFONIMA

Die Musikinstrumentenversicherung

Die Mannheimer ist Spezialversicherer und europäischer Marktführer bei Versicherungen für klassische Musik und bietet Ihnen als Musiker oder Besitzer von Musikinstrumenten mit SINFONIMA Versicherungsschutz für klassische Musik ein Produkt an, das sich genau an Ihrem Bedarf orientiert und weit über den "üblichen" Standard hinausgeht.

Die "Allgefahren-Deckung"

Ihre Musikinstrumente sind in der Regel übere Ihre Hausratversicherung versichert. Dann besteht aber meist nur innerhalb der Wohnung Versicherungsschutz für:

  • Schäden durch Brand
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Anders unsere spezielle Musikinstrumentenversicherung. Sie bietet auf der Basis der sogenannten "Allgefahren-Deckung" einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren:

  • Mitversichert ist auch das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder der Verlust des Instrumentes
  • Dabei spielt es keine Rolle, ob das Instrument gespielt, aufbewahrt oder transportiert wird
  • Der Schutz gilt weltweit
  • Versicherungsschutz rund um die Uhr, unter bestimmten Voraussetzungen auch nachts im KFZ
  • Vorsorgeversicherung für neu angeschaffte Instrumente

Die Versicherungssumme ist der Neu-oder Zeitwert ihres Instrumentes am Tag der Antragstellung. Sie kennen meist den Wert ihres Instrumente. Wenn nicht, empfiehlt sich die Rückfrage bei einem Musikfachgeschäft, einem Instrumentenhändler oder bei einem Geigenbaumeister.

Echtheitszertifikat/Wertnachweis: Ab einem Wert von 10.000 Euro muss bei Streichinstrumenten die Echtheit und der Wert des Instrumentes über ein Echtheitszertifikat bzw. über einen aktuellen Wertnachweis nachgewiesen werden.

Der Beitrag richtet sich nach:

  • der Art des zu versichernden Instrumentes (z.B. Zupf-, Blas-, Schlag- oder Tasteninstrument)
  • dem Wert ihres Instrumentes

Ein Beispiel: Der Jahresbeitrag für eine Geige im Wert von 3.000 Euro beläuft sich auf 53,55 Euro inkl. Versicherungssteuer, vorausgesetzt ist hierbei die Teilnahme am Lastschriftverfahren.

Ein Tipp: Damit Ihre Musikinstrumente nicht doppelt versichert sind, kann man den Instrumentenwert bei der Versicherungssumme der Hausratversicherung unberücksichtigt lassen.

 

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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind lückenhaft und man muss davon ausgehen, dass sie in Zukunft noch weiter eingeschränkt werden.

Informieren Sie sich jetzt hier über Ihre Möglichkeiten privat vorzusorgen.

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